Finanzierung
say bauträger GmbH

1. Sie haben reserviert...

Bei der Wahl Ihrer neuen Wohnimmobilie haben Sie sich für ein Objekt von Say Bauträger entschieden. Dafür und für Ihr Vertrauen, mit uns eine der wichtigsten Investitionen Ihres Lebens zu realisieren, möchten wir uns herzlich bedanken.

Wir freuen uns, Sie zu unseren Kunden
zu zählen, und möchten Sie mit Qualität und Service überzeugen.
Gleichzeitig können Sie sicher sein, dass wir Sie in allen kommenden
Schritten – von der Reservierung bis hin zur Betreuung nach der
Übergabe – als zuverlässiger Partner begleiten und Ihnen mit Rat
und Tat zur Seite stehen. Im Folgenden haben wir für Sie ausführlich
zusammengestellt, welche Abläufe nun folgen und was jetzt auf Sie
zukommt:
· Zusammen mit Ihrer Reservierung erhalten Sie bereits einen Kaufvertragsentwurf
sowie alle notwendigen Urkunden, die Grundlage
für die notarielle Beurkundung sind.
· Sobald Sie mit Ihrer Bank alle Finanzierungsdetails geklärt haben,
wobei wir Sie gern unterstützen, können wir für Sie einen Notartermin
festsetzen. In der Regel erfolgt die notarielle Beurkundung
wenige Wochen nach Unterzeichnung der Reservierungsvereinbarung.

2. So werden Sie Eigentümer...

Herzlichen Glückwunsch, mit Ihrer Unterschrift beim Notar haben
Sie den ersten Schritt getan, um Eigentümer Ihrer neuen Immobilie
zu werden.
· Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags erhalten Sie
kontinuierlich Informationen zu den jeweiligen Bautenständen.
Nach Baufortschritt werden Ihnen die schrittweise erbrachten
Leistungen in Rechnung gestellt. Die Zahlungsanforderungen entsprechen
dem im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsplan.
· In den darauffolgenden Wochen wird im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung
zu Ihren Gunsten eingetragen.
· Einige Zeit später laden wir Sie zur sogenannten Bemusterung ein,
um das Innere Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung individuell zu
gestalten. Jetzt wählen Sie Ihre Bodenbeläge, Fliesen und Armaturen
aus. Die Bestellung wird umgehend an unsere Fachfirmen
weitergeleitet, damit die Lieferung des Materials unserem Bauzeitenplan
gemäß erfolgen kann.

3. Sie haben Ihren Schlüssel erhalten …

Ihre Wohnung oder Ihr Haus ist fertiggestellt. Nun werden wir mit
Ihnen einen Übergabetermin vereinbaren, um Ihnen die Schlüssel zu
Ihrem Wohntraum zu übergeben.
· Während des Übergabetermins wird für Ihr Haus oder Ihre Wohnung
gemeinsam ein Abnahmeprotokoll erstellt.
· Für jede Wohnanlage gibt es einen Hausverwalter, der sich ab der
Übergabe der Wohnung um die allgemeinen täglichen Belange des
Gemeinschaftseigentums kümmert und der Ihnen als Ansprechpartner
vor Ort zur Verfügung steht.
· Nach Begleichung der Endabrechnung wird die Auflassungsvormerkung
im Grundbuch gelöscht und Sie werden nun Eigentümer.
· Im Rahmen der gesetzlich festgelegten Gewährleistungsfristen
nach BGB sind wir ab dem Tag der Besitzübergabe bis zu 5 Jahre
für die Gewährleistung verantwortlich.

4. Sie haben nach der Übergabe noch Fragen

Selbstverständlich geht unsere Betreuung weit über den Zeitpunkt der
Übergabe hinaus. Gern sind wir auch nach der Übergabe für Sie da
und helfen Ihnen, wenn Sie Fragen oder Probleme haben. Im Rahmen
unserer Qualitätskontrolle ist es uns wichtig, dass Sie von Ihrer Immobilie ebenso begeistert sind wie von unserer Beratung und unserem Service.

Unser Team freut sich auf eine angenehme, offene und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen!